Behörde
Bezirksämter – Naturschutz (Baumfällgenehmigung)
Für Fällgenehmigungen und Befreiungen vom Sommerfällverbot sind die Naturschutz-Dienststellen der sieben Hamburger Bezirksämter zuständig. Die für Ihre Adresse zuständige Stelle erfahren Sie über den Hamburg Service.
Leistungen
Fällgenehmigung nach Baumschutzverordnung, Befreiung vom Sommerfällverbot, Auskunft zu geschützten Gehölzen
| Telefon | 040 42828-0 |
|---|---|
| Web | www.hamburg.de/service/info/11254164/n0/ |