Hamburgische Baumschutzverordnung · §§ 5, 6 BaumSchVO (2023) · Hamburg
Bäume fällen in Hamburg – Baumschutzverordnung
In Hamburg sind Bäume ab 80 cm Stammumfang und Hecken ab 80 cm Höhe geschützt. Das Fällen oder ein erheblicher Schnitt braucht eine Ausnahmegenehmigung des Bezirksamts. Obstbäume sind ausgenommen, außer Walnuss und Esskastanie.
Bäume und Hecken stehen in Hamburg unter besonderem Schutz. Nach der Hamburgischen Baumschutzverordnung (Fassung vom 28. Februar 2023) sind geschützt:
- Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm, gemessen in 130 cm Höhe
- Hecken mit einer Mindesthöhe von 80 cm
- bestimmte Baumgruppen und mehrstämmige Bäume
Nicht geschützt sind Obstbäume, mit Ausnahme von Walnussbäumen und Esskastanien.
Für geschützte Bäume wird auf Privatgrundstücken eine Ausnahmegenehmigung nach § 6 BaumSchVO zum Fällen benötigt, die beim zuständigen Bezirksamt zu beantragen ist. In der Genehmigung wird in der Regel eine Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung festgesetzt. Nicht nur das Fällen, auch ein erheblicher Schnitt und Eingriffe in den Wurzelbereich sind genehmigungspflichtig.
Gefahr im Verzug: Zur Abwehr einer akuten Gefahr darf sofort gehandelt werden. Die Gefahrensituation und ihre Beseitigung sind zu dokumentieren (Fotos) und der Naturschutzbehörde anzuzeigen.
Zuständige Stelle erfragen: Hamburg Service unter 040 42828-0 oder beim jeweiligen Bezirksamt.
Quelle: Originaltext / offizielle Stelle
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Zweifel bei der zuständigen Stelle oder einem Fachanwalt nachfragen.