Kleingarten in Hamburg
Hamburg hat über 33.000 Kleingartenparzellen. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln und den Weg zur eigenen Parzelle.
Einen Garten pachten
Die Verpachtung läuft in Hamburg ausschließlich über die Vereine. Freie Gärten und Vereine in Ihrer Nähe vermittelt der Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg.
Zum Landesbund der Gartenfreunde
Die wichtigsten Regeln
Die Drittelregelung im KleingartenEin Kleingarten muss kleingärtnerisch genutzt werden. In der Regel ist mindestens ein Drittel der Fläche für den Anbau von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf vorzusehen.
Die Gartenlaube – maximal 24 QuadratmeterIm Kleingarten ist eine Laube mit höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig. Dauerhaftes Wohnen ist verboten, gelegentliches Übernachten erlaubt.
Kleingarten kündigen und pachtenDer Kleingarten wird verpachtet, nicht vermietet, und in Hamburg ausschließlich über die Vereine vergeben. Eine ordentliche Kündigung durch den Verpächter ist nur zum 30. November und nur aus gesetzlichen Gründen möglich.